Wissenswertes

 
"Nicht das Kind sollte sich der Umgebung anpassen,
sondern wir sollten die Umgebung dem Kind anpassen."

- Maria Montessori- 

Eingewöhnung

Das Betreuungsverhältnis beginnt mit der Eingewöhnung (Berliner Modell). 
In dieser Zeit findet die Betreuung noch nicht in vollem, vertraglich festgehaltenem Umfang statt. Die Eingewöhnungszeit dient dem gegenseitigem Kennenlernen und dem behutsamen Vertraut-Machens des Kindes an die neue Umgebung, die anderen Kinder und an die Kindertagespflegeperson. Das Tageskind sollte während der Eingewöhnungszeit möglichst immer von der gleichen Bezugsperson gebracht und abgeholt werden. Die Bezugsperson ist in den ersten 2 – 3 Tagen durchgängig anwesend. Der weitere Verlauf der Eingewöhnung richtet sich nach dem individuellen kindlichen Bedürfnis. Aus diesem Bedürfnis wird in der Folge die Länge der Anwesenheit der Bezugsperson und des Tageskindes abgeleitet. 
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind in der Regel die erste richtige Trennung von den gewohnten Bezugspersonen und dem gewohnten Umfeld. Da jedes Kind anders ist, erlebt auch jedes Kind so eine Trennung anders. Es gibt Kinder, die sich mit so einer ersten Trennung sehr schwer tun, vor allem, wenn sie bis dahin noch nie eine Trennung von der/den Bezugsperson/en erlebt haben. Bei diesen Kindern dauert eine Eingewöhnung manchmal länger, als bei anderen Kindern, die es schon kennen, mal von den Eltern getrennt zu sein. In der Regel sollte man mit einer Eingewöhnungszeit von 4 -6 Wochen rechnen. In Einzelfällen kann es aber auch länger dauern.

Tagesablauf


Bringzeit der Kinder
ab 7 Uhr flexibel
 
 gemeinsames Frühstück
bis 8.30 Uhr
   
Morgenkreis
Begrüßung der Kinder...wer ist heute alles da?
Erzählen, singen, Fingerspiele, musizieren, tanzen, Bewegungsspiele, 
Kamishibai Theater, Geschichten mit unserem Freund Jonas 
(große Handpuppe von Folkmanis), usw. 
   

 Freispiel
Freies spielen, kuscheln, Bücher vorlesen, malen, Lernspiele, experimentieren, bauen,
verkleiden, turnen, klettern und rutschen am Pickler Kletterbogen, usw.

Garten oder spazieren gehen mit dem Kinderbus
Bei schönem Wetter gehen wir direkt nach dem Frühstück schon in den Garten.
Manchmal frühstücken wir auch im Garten oder machen ein Picknick.
Mit dem Kinderbus besuchen wir verschiedene Spielplätze,
die Lamas und die Hühner, gehen in den Wald, usw.
   

gemeinsames Mittagessen

ca. um 12 Uhr

Die genaue Uhrzeit richtet sich nach dem Alter der Kinder.
Je kleiner die Kinder sind, desto früher werden sie in der Regel müde.
Dementsprechend findet dann auch das Mittagessen etwas früher statt.

   
Mittagsschlaf
ca. ab 12.30 / 13  Uhr
Auch hier richtet sich die genaue Uhrzeit und die Dauer nach dem
Alter und den Bedürfnissen der Kinder.
Die Mittagsruhe dauert bis 15 Uhr.
Da alle Kinder im gleichen Raum schlafen, ist eine Abholung
während der Mittagsruhe nicht möglich.
Eine Abholung muss dann entweder vor der Schlafenszeit oder danach erfolgen.

Freispiel

   
 15.00 - 16.00 Uhr Abholung der Kinder

Sowohl vormittags, als auch nachmittags biete ich den Kindern zwischendurch Snacks
in Form von Joghurt, Rohkost, frischem Obst, Laugenkonfekt, o.ä. an.


Kommunikation

 

Um die bestmögliche Betreuung und Förderung eines Kindes zu gewährleisten ist es wichtig, dass Eltern und Tagespflegeperson in einem ständigen, ehrlichen und wertschätzendem Austausch miteinander stehen und Änderungen oder Veränderungen der Lebenssituation des Kindes jederzeit miteinander besprechen.

Der tägliche kurze Austausch "zwischen Tür und Angel" ist mir deshalb sowohl beim Bringen, als auch beim Abholen sehr wichtig.

Infos darüber, wie die Nacht war, wie lange das Kind schon wach ist, ob das Kind gerade zahnt, über besondere Ereignisse oder sonstige Infos, die für den Tag mit dem Kind wichtig sind, 

 erleichtern mir den Umgang mit dem Kind und helfen mir verständnisvoll und behutsam darauf einzugehen.

Ebenso wichtig ist es für Eltern zu erfahren, wie der Tag ihres Kindes in der Betreuung war. Deshalb informiere ich die Eltern beim Abholen über besondere Vorkommnisse, neu Erlerntes, was das Kind am Tag gemacht und erlebt hat, usw.

Ich lege großen Wert darauf, dass die Eltern und ich uns als gegenseitig unterstützende Bezugspersonen des zu betreuenden Kindes sehen. 
Der enge Kontakt zu den Eltern ist für mich deshalb sehr wichtig.
 

Für eine respektvolle, offene, vertrauensvolle und dauerhaft gute Zusammenarbeit 

ist auch das Einhalten von Absprachen und der vertraglichen Regeln von großer Wichtigkeit!
Dazu gehören für mich auch Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Vertrauen,
Respekt und gegenseitige Wertschätzung. 

 

Fortbildungen

Ich nehme regelmäßig an mehreren Fortbildungen im Jahr teil, die alle Themen rund um die Kindertagespflege beinhalten. 


Themen der Fortbildungen sind z.B.:


 Pädagogik 
frühkindliche Entwicklung 
Frühförderung
Kreativität / Beschäftigung 

Ernährung
Bewegung
Motorik
Verhaltensauffälligkeiten
Inklusion
Integration
Sprachentwicklung
Geistige Entwicklung 
Eingewöhnung 
Organisation 
Einkommenssteuer
Recht
Gesetzliche Grundlagen 
Unfallschutz
Datenschutz
Betreuungsvertrag
Konzept / Schutzkonzept 
BEP
usw. 



Außerdem absolviere ich alle 3
Jahre eine Fortbildung zum Thema 
"Kinderschutz in Kindertagespflege"
und alle 2 Jahre sowohl eine
Hygiene- und Lebensmittel-Unterweisung,
als auch einen 
Erste-Hilfe-Kurs am Kind.

Kosten

Ich erhalte meine Vergütung für die Betreuung des Kindes vom Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg
(oder des jeweilig zuständigen Jugendamtes),
wenn der volle Umfang der beantragten Betreuungsstunden bewilligt wurde.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg bezahlen die Eltern einen Elternanteil von 1,50 € pro Stunde an das Jugendamt (Infos zu anderen Landkreisen auf Anfrage).
Ist ein Geschwisterkind ebenfalls in einer
kostenpflichtigen Betreuungseinrichtung,
minimiert sich der an das Jugendamt zu
entrichtende Elternanteil auf 75 Cent pro Stunde.

Geringverdiener (z.B. Alleinerziehende) können eine Minimierung oder Befreiung beim Jugendamt beantragen.  Die Bewilligung ist abhängig vom Einkommen.

Kosten-Berechnung
(bei 1,50 €/Std.):
 


wöchentliche Betreuungsstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate × 1,50 € = Elternbeitrag

Kostenbeispiele:

45 Stunden/Woche = 292,50 €
30 Stunden/Woche = 195 €
(Geschwisterkind die Hälfte)

Ein Betreuungsplatz in 

Kindertagespflege ist demnach

 weitaus günstiger als ein

 Krippenplatz!


 Hinzu kommt noch das Essensgeld und die Hygienepauschale, welches beides immer monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. jeden Monats von den Eltern an mich gezahlt wird.

Verpflegungspauschale (Essensgeld): 65 €
(Spezialnahrung: 75 €)
Hygienepauschale: 15 €
(ausgehend von 5 Tagen Betreuung pro Woche, bei weniger Tagen dementsprechend anteilig)



Masernschutzgesetz


Das seit 01. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz sieht vor,
dass Eltern, deren Kinder

• mindestens ein Jahr alt sind und in Kindertagespflege betreut werden sollen,
eine Masernschutzimpfung oder Masern-Immunität nachweisen müssen

• mindestens 2 Jahre alt sind und in Kindertagespflege betreut werden sollen,
zwei Masernschutzimpfungen oder eine ausreichende Masern-Immunität nachweisen müssen

Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen, 
z.B. wegen einer Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffes, 
nicht geimpft werden können (medizinische Kontraindikation), 
sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Der Nachweis ist der Tagespflegeperson vor dem Eingewöhnungsbeginn vorzulegen.

Als möglicher Nachweis gilt:

• die Vorlage des Impfausweises

• ein ärztliches Zeugnis über die entsprechend 
dokumentierten Impfungen gegen Masern

• ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation

• ein ärztliches Zeugnis über eine Immunität gegen Masern

Kinder, die bei Betreuungsbeginn das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
können zunächst ohne Impfnachweis aufgenommen werden.

Dieser muss mit Vollendung des 1. Lebensjahres nachgereicht werden.
Kinder, deren Eltern die Impfung ablehnen
(ausgenommen der genannten Gründe),
können nicht in die Kindertagespflege aufgenommen werden.
Die Kindertagespflegeperson ist verpflichtet, 
den Impfnachweis eines Kindes einzufordern.
Sind Impftermine während der Dauer des Betreuungsverhältnisses notwendig
(erste Impfung mit Vollendung des 1. Lebensjahres 
bzw. zweite Impfung mit Vollendung des 2. Lebensjahres)
und Eltern kommen der Impfpflicht für ihr Kind nicht nach,
ist die Kindertagespflegeperson verpflichtet, 
dem Gesundheitsamt eine Meldung darüber zu machen.
Den Eltern droht dann u. U. ein Bußgeld.

NEU:

Auch die erziehungsberechtigten / begleitenden Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, unterliegen während ihrer Anwesenheit in einer Betreuungseinrichtung im Rahmen der "Eingewöhnungsphase" ihrer Kinder der Nachweispflicht über einen vollständigen Masernschutz gemäß 
§ 20 Absatz 9 Satz 1 IfSG.


Die Eingewöhnung kann somit erst dann beginnen, wenn für die Kinder UND die erziehungsberechtigten / begleitenden Personen ein Nachweis über einen vollständigen Masernschutz (ausgenommen der oben genannten Gründe) vorliegt.

Alternativ zur Impfung der erziehungsberechtigten / begleitenden Person kann auch eine Titerbestimmung durch eine Blutabnahme beim Hausarzt erfolgen.