Datenschutzerklärung

Wichtiger Hinweis zu der Datenschutzrichtlinie


Datenschutz in der Kindertagespflege 


Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Danach ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art.6 Abs. 1 DS-GVO nur in bestimmten Fällen rechtmäßig. Die Rechtmäßigkeit kann sich u. a. aus speziellen gesetzlichen Regelungen ergeben, für Tagesmütter und -väter zum Beispiel in Zusammenhang mit der Pflicht, den Jugendhilfeträger über wichtige Ereignisse zu unterrichten. 


Wie gehe ich mit Daten von Eltern und Kindern um? 
Was sind überhaupt schützenswerte Daten? 


Zu den personenbezogenen Daten gehören z. B. Namen, Adressen, Telefonnummern und Geburtsdaten. 
Als besonders schützenswert gelten u. a. Informationen über Gesundheitszustand (z.B. Allergien, Krankheiten), Entwicklungsstand des Kindes und religiöse Zugehörigkeit. 
Alle diese Daten werden von mir z.B. durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen so aufbewahrt, damit kein Unbefugter Zugang 
zu den personenbezogenen Daten erlangt. 
Meine Geräte (PC, Smartphone, Tablet), 
auf denen Daten elektronisch gespeichert werden, 

 sind mit Gesichtserkennung oder Fingerabdruck vor fremdem Zugriff geschützt.
Das heißt: nur ich als Kindertagespflegeperson habe zu diesen Daten Zugang. 

Sämtliche Daten, die für das Betreuungsverhältnis relevant sind, 
müssen und dürfen an den öffentlichen Jugendhilfeträger des Landkreises Darmstadt-Dieburg weitergegeben werden. 
Dasselbe gilt für die Datenweitergabe an die Gemeinde Schaafheim, 
den Steuerberater, die Finanzbehörde, den Sozialversicherungsträger, 

 den Rentenversicherungsträger und das Gesundheitsamt. 
Diese Personen stehen im Rahmen ihrer Tätigkeit unter Schweigepflicht. 
Die Einverständniserklärung bezüglich der Datenweitergabe an für das Betreuungsverhältnis relevante Institutionen ist Bestandteil meines Betreuungsvertrages. 



Wie gehe ich mit Fotos/Videos um? 


Auch Fotos und Videos, auf dem Personen zu erkennen sind, unterliegen dem Datenschutz.
Die Einverständniserklärung bezüglich des Fotografierens und des Filmens ist ebenso Bestandteil meines Betreuungsvertrages.
Der Umgang mit Bild- und Videomaterial, für was die Fotos evtl. genutzt werden, ist ebenfalls in dieser Einverständniserklärung geregelt. 
Ich werde keine Bilder oder Videos irgendwo veröffentlichen, auf denen die Kinder zu erkennen sind, weder in Sozialen Netzwerken, noch sonst wo im Internet. 
 

Auch hier auf meiner Homepage werden keine Bilder veröffentlicht, auf denen die Kinder oder andere Personen zu erkennen sind, mit Ausnahme von mir selbst als Betreiber dieser Website.